Der entsprechende Passus lautet "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen .... sind verboten." Sprich, der Zweck oder zumindest ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Organisation muss den Strafgesetzen zuwider laufen. Der Zweck von Scientology ist nicht das Verstoßen gegen Strafgesetze, es ist auch nicht ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit.
Ich bin mir da nicht so sicher. Ein Teil ihrer Tätigkeiten sind da schon in einer Grauzone. Und wenn man hört, was Aussteiger (und ich meine hier auch hochrangige, wie der Exchef von Scientology Schweiz oder Österreich) sagen, dann kann das schon die andere Seite dieser Organisation/Kirche zeigen.
Für meinen Teil kann ich nur sagen, dass ich mal durch Zufall bei einer Stadtbesichtigung auf einem Stadtfest auf die Zelte von Scientology gestoßen bin und da ernsthafte Schwierigkeiten hatte, die "Werber" los zu werden. Da kann man schon leichte Panikattacken bekommen, wenn die versuchen einen auf "nette" zum Teil recht zudringliche Weise in ihr Zelt zu locken und einem dann neben der Mitgliedschaft unbedingt das dazu benötigte Buchmaterial "verkaufen" wollen.
Der Schutz von Kindern und sonstigen Hilfbedürftigen sollte von der tatsächlichen Situation abhängig gemacht werden und für alle gleich sein. Nur weil jemand einer gemeinschaft angehört, die man nicht versteht, quält er noch lange nicht seine Kinder.
Davon war auch nicht die Rede, zumindest von meiner Seite aus.
Als Kleinkind hatte er an einer seltenen Krankheit gelitten, das ?Kawasaki"-Syndrom, das zu Verändungen in den Adern führt und sich durch Fieber, Ausschläge, rote Augen und geschwollene Füße manifestiert, aber auch zu Blutpropfen in Arterien und Herzattacken. Die meisten Ärzte glauben aber nicht, dass dies epileptische Anfällen bewirken kann. "Dies ist nicht Teil des Krankheitsbildes", sagte Dr. Stanford Shulman, ein Spezialist an der Northwestern University, zur Daily News. Woher das Kawasaki-Syndrom rührt, ist unklar.
Allerdings kommt es bei Autismus zu epileptischen Anfällen und wäre der Junge dahin gehend untersucht worden, wäre es evt. anders ausgegangen.
Diese Untersuchungen oder anderweitige Hilfe abzulehnen, weil es der praktizierende Glauben nicht erlaubt, ich weiß nicht, was ich davon halten soll.
Eine andere Familie hätte vllt. das Jugendamt auf der Matte stehen gehabt.
- Religionsunterricht in der staatlichen Schule wird nur für Katholiken, Protestanten und neuerdings auch islamisch angeboten; muß bewußt abgewählt werden, was zur Ausgrenzung der betroffenen Schüler führt. Warum nicht Sozialethik für alle und konfessionelle Zusatzstunden für Interessierte?
@ Sionna
In Ostdeutschland wird Ethikunterricht angeboten, anfangs dadurch bedingt, dass keine ausreichenden Religionslehrer vorhanden waren.
In der Grundschule in Brühl (NRW) hatte Max eine Mischung aus Religion und Ethik. Dort wurden dann alle Religionen erläutert.
In der Gesamtschule gab es nur noch Religion und Max durfte das Fach nicht ablehnen und musste als einziger mit Status "oB" (ohne Bekenntnis) trotz dessen daran teilnehmen.
Berlin fällt wohl unter Großstadt :mrgreen: , aber nimm es mir einfach ab, wenn ich dir sage, dass es im Osten keine Rolle spielt ob und bei welcher Kirche man ist.
Dem kann ich nur zustimmen, allerdings gab und gibt es im Osten auch mehr KITA-Einrichtungen und Fachkräfte.