Durch die unterschiedlichen Verjährungsfristen wird das Ganze ja kompliziert. In Frankreich, dessen Staatsbürgerschaft Polanski hat, ebenso in Deutschland und in der Schweiz wäre die Vergewaltigung verjährt.
Aber für das Auslieferungsabkommen ist ausschließlich das Recht des Landes maßgeblich, das den internationalen Haftbefehl ausgestellt hat, USA keine Verjährung. Dazu kommt noch, daß sexueller Mißbrauch in Europa nicht automatisch immer Vergewaltigung ist und damit anders bestraft wird.
Daraus folgt eher allgemein gesehen, als speziell für diesen Fall die Problematik, daß der Mann in drohende lebenslange Haft ausgeliefert werden soll, für ein Verbrechen, das im ausliefernden Land weder mit lebenslänglich bestraft wird, noch überhaupt noch verfolgt würde. Das ist völkerrechtlich zumindest bedenklich.
Übrigens hatte Polanski, wie neulich ein deutscher Kollege im Interview bestätigte, immer ein wenig Angst, von Deutschland ausgeliefert zu werden. In der Schweiz hatte er diese Bedenken nicht, er war ja auch vorher häufig dort, hat dort ein Haus und niemand hat mit der Vollstreckung des Haftbefehls gerechnet. Von Rechtssicherheit kann keine Rede mehr sein, wenn eine Staatsanwaltschaft nach Jahren plötzlich ohne nachvollziehbaren Anlass zuschlägt. Verallgemeinert das mal. Wie sieht es z.b. bei den unterschiedlichen Vorgaben für Strafmündigkeit aus oder bei Vergehen, die im Gastland garnicht strafbar sind?