Roman Polanski bei Einreise in die Schweiz verhaftet




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Beitragvon Cellmorbasg » Mi 21. Okt 2009, 19:49

Hm, muss man sich um die Justiz Sorgen machen? Oder ist es nur unglücklich und zufällig, dass solche Fälle jetzt ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken?

Viele Jahre später, 1995, kommt die französische Justiz zu einem anderen Ergebnis als die deutsche. Sie verurteilt den Lindauer Arzt in Abwesenheit wegen fahrlässiger Tötung und erlässt einen europäischen Haftbefehl. Doch alle französischen Versuche, ihn ausliefern zu lassen, scheiterten. Die deutsche Justiz habe schließlich den Fall auch unter Berücksichtigung der französischen Ermittlungsergebnisse eingestellt.

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Beitragvon Demona » Mi 21. Okt 2009, 21:40

Du hast vergessen zu erwähnen, dass die deutsche Justiz sich weigerte, den Doc auszuliefern, da hier das Verfahren eingestellt wurde.
Da kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen.
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Beitragvon Alsionna » Do 22. Okt 2009, 12:48

Das Staatsbürgerschaftsrecht funkt in diesem Fall auch noch dazwischen. Kaum ein Land liefert eigene Staatsbürger ans Ausland aus.
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Beitragvon Cellmorbasg » Do 22. Okt 2009, 19:02

@Demona
Steht doch im Ausschnitt aus dem Artikel drin.

@Alsionna
Das Grundgesetz ermöglicht Auslieferungen ausdrücklich (vor allem ins europäische Ausland) und dann könnte man sich den Europäischen Haftbefehl ja sparen und am Besten auch gleich die PJSZ einstampfen.


Aber es laufen ja nicht nur Unschludige frei rum in Deutschland, sondern manche sitzen auch unschuldig im Gefängnis. Harry Wörz zum Beispiel:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,656792,00.html
Ein Trost ist das leider nicht.
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Beitragvon Demona » Do 22. Okt 2009, 19:32

@ Cellmo

Yepp, aber ich bezog es auf deinen Ausschnitt.

Harry Wörz ist ja jetzt auch von Langericht Mannheim frei gesprochen worden, was jedoch auch daran liegen man, dass ein neuer Verdächtiger gefunden wurde.
Bei Harry Würz kam doch auch m.E. hinzu, dass die Frau oder deren Vater bei der Polizei war, wenn ich mich nicht irre.


Bei dem Fall mit dem Arzt verstehe ich allerdings nicht, warum man keinen Anlass sah, den Fall noch einmal aufzurollen, noch dazu, wo der Arzt vor ein paar Jahren zu einem sehr ähnlich gearteten Fall verurteilt wurde. Da verstehe ich allerdings auch nicht, warum er nur zu 2 Jahren verurteilt wurde, die dann auch noch in Bewährung umgewandelt wurden.
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Beitragvon Demona » Sa 24. Okt 2009, 12:46

Na da haben sich die USA aber Zeit gelassen. Kurz vor Ablauf der Frist haben sie die Auslieferung von Roman Polanski beantragt.

BERN - Das Ersuchen der USA sei vor Ablauf der im bilateralen Auslieferungsabkommen vereinbarten 40-Tage-Frist eingegangen, hieß es in einer Erklärung des Schweizer Bundesamts für Justiz. Das Ersuchen sollte den Behörden des Kantons Zürich überstellt werden, wo Polanski seit dem 26. September inhaftiert ist. Über die Auslieferung will das Bundesamt dann nach einer Anhörung Polanskis und der Stellungnahme seiner Anwälte in Zürich entscheiden.

Polanskis Anwalt kündigte Widerstand gegen den Auslieferungsantrag der USA an. Der Regisseur werde diesen nicht akzeptieren, sagte Hervé Termine der Nachrichtenagentur AFP. "Herr Polanski wird seinen Kurs nicht ändern." Nach der Entscheidung der Justizbehörden hat der Regisseur 30 Tage Zeit, einen etwaigen Auslieferungsbeschluss anzufechten. In letzter Instanz kann er sogar das Oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, anrufen, wie das Bundesamt für Justiz bestätigte.



Quelle: ksta
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Beitragvon Demona » Di 27. Okt 2009, 10:14

Es gibt wieder Neuigkeiten.

GENF - Dem in der Schweiz inhaftierten Filmregisseur Roman Polanski drohen im Fall seiner Auslieferung an die USA offenbar maximal zwei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen. Das geht aus dem Auslieferungsgesuch der USA an die Schweiz hervor, wie das Schweizer Justizministerium am Freitag mitteilte.

Der Sprecher des Bundesamts für Justiz, Folco Galli, sagte der Nachrichtenagentur AFP, das an Bern übermittelte Auslieferungsbegehren der USA stütze sich auf ein US-Gesetz vom 1. Juli 1977, das für sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft vorsehe. Polanski habe die Tat zwar vor dem 1. Juli 1977 begangen, das US-Gericht habe jedoch kein Strafmaß verkündet.


Quelle: ksta

Des weiteren hat Polanskis damaliges Opfer, Samantha Geimer die Einstellung des Verfahrens beantragt.

Die unaufhörliche Publicity seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, macht die auf Hawaii lebende Frau geltend.

In den letzten Wochen seien fast 500 Anrufe von Reportern aus aller Welt bei ihnen eingegangen, erklärt Geimers Anwalt Lawrence Silver in Gerichtsunterlagen. Fotografen würden ihr Haus belagern und ihre Kinder ansprechen. "Lasst sie in Ruhe", bittet Silver.

Gerichtsunterlagen zufolge hatte sich Polanski 1993 bereiterklärt, seinem Vergewaltigungsopfer mindestens 500 000 Dollar Schadenersatz zu zahlen. Ob er die Vereinbarung eingehalten hat, ist nicht bekannt. Gerichtsdokumenten zufolge versuchte Geimer 1996 noch, das Geld einzutreiben. Ein Jahr später zog sie die Klage zurück und bat den Richter schriftlich, Polanski die Einreise in die USA zu erlauben und das Strafverfahren gegen ihn einzustellen.


Quelle: ksta

Was passiert eigentlich, wenn das damalige Opfer seine Aussage jetzt zurück ziehen würde, sollte ihr Antrag scheitern? Kann es dann noch zu einer Verurteilung kommen?

Und was soll das mit den 2 Jahren Haft? Kann man sich so ohne weiteres von Seiten des Gerichts so ohne weiteres hinbiegen, auch wenn das Gesetz erst nach der Tat in Kraft getreten ist?

So langsam wird das Ganze immer mehr zu einer Farce für mich und ich frage mich wirklich, was das Ganze eigentlich soll.

Ich möchte auch nicht wissen, was Mrs. Geimer da jetzt durchmachen muss. Da waren sicher nicht nur freundliche Anfragen von Reportern unter den Anrufern und das sich da Reporter auch an die Kinder ranmachen war zu befürchten, auch wenn es damit nicht die seriöse Seite eines Journalismus aufzeigt.
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Beitragvon nevermore » Sa 31. Okt 2009, 19:31

Meines Wissens kann man sie als Opfer von Missbrauch an Minderjährigen nicht zwingen, auszusagen. Wenn sie nicht aussagt, wüsste ich nicht, wie sie einen Prozess machen wollen.

Das mit den zwei Jahren kommt mir spanisch vor. Ich dachte, die Strafen seien deutlich höher.
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Beitragvon Demona » So 1. Nov 2009, 12:11

Das mit den zwei Jahren kommt mir spanisch vor. Ich dachte, die Strafen seien deutlich höher.


Keine Ahnung. Es soll sich dabei um die besagte Gesetzesänderung handlen. Obwohl ich da wieder nicht begreife, wie man die nutzen kann, wenn sie erst nach der Tat und Anklage von Polanski gesetzlich verankert wurde.
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Beitragvon Demona » Sa 28. Nov 2009, 00:57

Polanski soll gegen eine knapp drei Mio Euro hohe Kaution mit Auflagen auf freien Fuss kommen.

GENF - Zwei Monate nach der Festnahme von Roman Polanski in der Schweiz hat ein Gericht die Freilassung des Filmemachers gegen Kaution angeordnet. Die entsprechende Entscheidung habe das Bundesstrafgericht in Bellinzona getroffen, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Polanski solle 4,5 Millionen Franken (knapp drei Millionen Euro) Kaution zahlen, seine Ausweise abgeben und elektronisch überwachten Hausarrest antreten.

Das Gericht habe einer Beschwerde von Polanskis Anwälten gegen eine abgelehnte Haftentlassung stattgegeben, sagte Ministeriumssprecher Folco Galli. Das Justizministerium hat die Freilasssung inzwischen akzeptiert. Ende Oktober hatte es noch ein Gesuch Polanskis auf Haftentlassung abgelehnt, weil ein hohes Fluchtrisiko bestehe.


Genaueres hier.
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