Mein Rechtsempfinden ist da etwas anders. Man kann nur für Vergehen abgestraft werden, über die ein ordentliches Verfahren abgehalten wurde. Wenn ein anderes Vergehen zur Debatte steht, muss es auch ein neues Verfahren geben. Alles andere ist Willkürherrschaft. Was den früheren Ausschluss betrifft, ist der Vatikan offenbar der Meinung, dass die damaligen Gründe aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend sind.
Wie auch immer. Fakt sind die grausamen Ansichten der Piusbrüder,
weshalb sie ausgeschlossen werden sollten.
Dessen bedarf es keinem Verfahren, sondern einzig der Entscheidung des Papstes.
Da er das bis jetzt nicht getan hat,
unterstützt er diese Ansichten.
Das ist ja auch der Grund für die momentan sehr hohe Austrittsrate in der katholischen Kirche.
Was sagst du zu dem Link? Hast du es gelesen?
@Cellmorbasg
Wenn ich für ein Verbrechen bestraft werde, verliere ich ja nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkei
Die Kirche ist ein Verein, aus der man auch ohne weiteres ausgeschlossen werden kann.
Durch das Nicht-Ausschliessen der Pius-Brüder erklärt sich der Papst mit ihnen solidarisch.
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